Kurzurlaub im Mühlenviertel

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Unsere Buchungsstrecke ist online,
hier können Sie Ihren Urlaub im Vogtländischen Mühlenviertel direkt buchen:

Auf der Walz des Müllerburschen

Kommen Sie 5 Tage ins "sagenhafte" Vogtländische Mühlenviertel und auf dem Müllerburschenweg (ca. 50 km) zu den 15 Mühlen und ihren besonderen Geschichten. Nach einem üppigen „Mühlenfrühstück“ wandern Sie auf den Spuren des Müllerburschen. Wir planen die Etappen nach Ihren Wünschen.

Unsere Leistungen:
• 4 x Übernachtung mit Frühstück
   in Hotel oder Pension 
   im „Vogtländischen Mühlenviertel“
• tägliches Lunchpaket zum selbst
   zusammenstellen
• Gepäcktransport
• Wanderinformationspaket
   mit Tourenbeschreibung


 
 

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: MüllerburschenwegMühlen am Müllerburschenweg
         www.muellerbursche.de

Wandern ohne Gepäck
am Weidatalweg

Von der Quelle der Weida bei Pausa bis zur Mündung in die Elster
bei Wünschendorf - Genießen Sie unbeschwert die idyllische Natur im Weidatal. Hören Sie dem Zwitschern der Vögel zu und lauschen Sie dem Lauf des Wassers. Nehmen Sie sich unterwegs Zeit, um einige der zahlreichen Sehenswürdigkeiten des Vogtlandes in Thüringen und Sachsen zu erkunden.

Wir bieten Ihnen an:
• 5 x Übernachtung/Frühstück unterwegs
• tägliches Lunchpaket für die Wanderung
• Gepäcktransport während der Reise
• Umfangreiches Kartenmaterial
• Karte mit Verlauf des Weges hier zum
   Download Karte.pdf (495 kB)

 

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: Weidatalwanderweg bei www.outdooractive.com
         Weidatalweg bei www.muehlenviertel-vogtland.de

Besuchen Sie Justus...


    Info: www.syrau.de


Links und rechts des Müllerburschenweges

Wanderangebot
auf dem „MüllerburschenWeg“ im „Vogtländischen Mühlenviertel“

Nutzen Sie unseren wandererfreundlichen Gasthof und Pension
"Zur Teichmühle" in Leubnitz als Basisstation für Ihre Touren auf
dem MüllerburschenWeg. Sie wohnen direkt am Waldrand, - ein
idealer Ausgangspunkt für Ihre Wanderungen in unberührte Natur.

In der familiären Atmosphäre der Pension werden Sie sich richtig
gut aufgehoben fühlen.
• Parkplätze am Haus sind vorhanden.

Unsere Leistungen:
• 3 Übernachtungen mit inklusive Frühstück
• tägliches Müllerburschen - Lunchpaket zum selbst zusammen stellen
• Rückfahrt zur Unterkunft nach den Wanderungen
• Eintritt in die Windmühle Syrau
• Wanderinformationspaket mit Tourenbeschreibung

 
 
 

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: www.teichmuehle.de

Hier spu(c)kt der Drache


Kommen Sie 3 Tage ins sagenhafte Vogtländische Mühlenviertel nach Syrau bei Plauen, ins Domizil des Drachen Justus. Besuchen Sie die einzige Tropfsteinhöhle Sachsens und lassen Sie sich die Drachensage erzählen, in der ein Vorfahre unseres Justus keine gute Figur abgab und dank eines todesmutigen Müllerburschen ein unrühmliches Ende fand…


• 2 Übernachtungen und Frühstück (Freitag bis Sonntag)
• Drachenschmaus in einer Syrauer Gaststätte
• Eintritt und Führung durch die Drachenhöhle
• Eintritt und Führung in der Windmühle Syrau (Mai - Oktober)
• wahlweise Besuch des Drachenburger Schaudestille und Absinth-
   Museums (Oktober-April)

 
 

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: www.syrau.de
         www.drache-justus.de

Eine Klassenfahrt ist lustig...

... eine Klassenfahrt ist schön! Warum soll es nicht einmal ins Mühlenviertel geh'n?


• 2 Übernachtungen in Bungalows
   der Erholungseinrichtung „Waldfrieden " (Mai - Sept.)
• Vollverpflegung
• Eintritt in die Natur- und Jadgausstellung im Schloss Leubnitz

 

So erreichen Sie uns:
per Bus: über B 92 / B 282 aus Richtung Plauen, B 282 aus Richtung Schleiz - per Zug: bis Haltepunkt Schönberg
• (Gepäck wird auf Wunsch von Mitarbeitern der Erholungseinrichtung abgeholt)

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: www.erholungseinrichtung-waldfrieden.de
         www.schloss-leubnitz.de
         www.talsperre-oberpirk.de

Klangvolle Kostbarkeiten

Kommen Sie drei Tage ins "sagenhafte" Vogtländische Mühlenviertel.Genießen Sie die ländliche Ruhe, lauschen Sie dem Rauschen der Wälder und Bäche und entdecken Sie die einzigartige Athmosphäre von Kunst und Kultur bei einem Konzert im "Weißen Saal"und in der "Galerie im Kreuzgewölbe" des Leubnitzer Schlosses. Interessantes zur klangvollen Musikregion Vogtland erfahren Sie bei einer Führung durch das kleinste Musikinstrumentenmuseum der Welt in Mehltheuer. Am Ende eines Tages verwöhnt Sie der Mühlenherr mit einer vogtländischen Kostbarkeit.


• 2 Übernachtungen und Frühstück
• Konzertkarte für Konzertreihe "Leubnitzer Konzerte" (Weißer Saal,
   Schloss Leubnitz)
• Eintritt und Führung Schloss Leubnitz
• Besuch des kleinsten Musikinstrumentenmuseums der Welt
• „Mühlherrenmenü" incl. Tischwein
• kulinarischer Genuss beim Mühlherren

   
   

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: www.schloss-leubnitz.de  
         www.musik-museum-mehltheuer.de

Mit Rückenwind durch´s Vogtländische Mühlenviertel

Syrau im Vogtländischen Mühlenviertel westlich der Spitzenstadt Plauen verfügt über 2 Superlative. Auf den Fluren befindet sich die letzte erhaltene Windmühle des Vogtlandes, welche als technisches Museum die Besucher einlädt, mehr über das Müllerleben zu erfahren. Darunter kann der Gast die einzige Tropfsteinhöhle Sachsens bestaunen. In der Umgebung befinden sich weitere Sehenswürdigkeiten wie bspw. das kleinste Musikinstrumentenmuseum der Welt in Mehltheuer und das Schloss Leubnitz (Akkuladestation) in einem idyllischen Landschaftspark gelegen.

• 2 Übernachtung mit Frühstück
• Leihgebühr movelo für einen Tag
• Radkarten- und Informationsmaterial
• Drachenschmaus in einer Syrauer Gaststätte
• Zeitraum: April - Oktober

 

Info: FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V.
Leubnitz
Am Park 1 (im Schloss Leubnitz)
D-08539 Rosenbach/Vogtl.
tel. 0049 37431 86200
info@muehlenviertel-vogtland.de

Info: www.syrau.de

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gastaufnahmevertrag


Präambel


Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung von Zimmern bzw. Appartments/Ferienwohnungen begründet zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, den Beherbergungs- und Gastaufnahmevertrag. Dieser kann, wie alle Verträge des bürgerlichen Rechts, nicht von einer Partei einseitig gelöst werden. Dabei ist nicht entscheidend, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich (telefonisch) geschlossen wurde. Ebenso ist unerheblich zu welchem Zeitpunkt eine Buchung rückgängig gemacht werden soll. Als Schutz vor unvorgesehenen Risiken (Krankheiten), die zur Annulierung führen können, empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.

Die aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt Solche Fälle treten meistens dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Zimmer wieder abbestellen will.


Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmenvertrag

§ 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.

§ 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

§ 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

§ 4 Der Gast ist verpflichtet, hei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen (FeWo) 10%, bei Übernachtung/Frühstück 20% des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30%, bei Vollpension 40% des Pensionspreises.

§ 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
§ 5b Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

§ 6 Stornierungsfristen
Erfolgt eine Stornierung oder reist der Gast nicht an, gilt hinsichtlich der Stornokosten folgendes:
Bis 7 Tage vor Reiseantritt kostenfrei
bis 2 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reiseantritt und bei Nichterscheinen 80 % des Reisepreises

Der Vermieter ist berechtigt, direkt dem Gast die Kosten für die Übernachtungen in Rechnung zu stellen, insofern die Unterkunft nicht weitervermittelt werden konnte. Insofern der Vermieter eigene AGB mit Stornierungsregelungen in das Buchungssystem des FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V. einstellt, gelten für die Ansprüche des Vermieters gegen den Gast bei Stornierungen die in den AGB des Vermieters enthaltenen Regelungen. Ansprüche gegen den FVV Rosenbach/ Vogtl. e.V. bestehen nicht.
§ 7 Leistungsstörungen / Reklamationen / Überbuchung
Werden von Dritten Ansprüche gegen den FVV geltend gemacht, die sich auf die Schlechterfüllung oder die Nichterbringung der Leistung des Vermieters begründen, so leitet der FVV die Anspruchsanmeldung des Dritten dem Vermieter zur Stellungnahme zu. Der Vermieter ist verpflichtet, zu den geltend gemachten Ansprüchen des Dritten innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegenüber dem FVV Stellung zu nehmen und berechtigte Ansprüche gegenüber dem Kunden zu befriedigen. Sollte der Vermieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zur Verfügung stellen, so ist der FVV berechtigt, auf Kosten des Vermieters dem Kunden eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Sollte eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich sein, so ist der FVV berechtigt, dem Kunden auf Kosten des Vermieters die Leistung einer höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen. Der FVV wird sich dabei bemühen, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter ist ohne vorherige Zustimmung des FVV nicht berechtigt, über den FVV gebuchte Gäste in ein anderes Haus umzubuchen. Bei durch den Gast nachgewiesenen Mängeln der Leistung des Vermieters ist der FVV berechtigt, weitere Vermittlungen des Vermieters nicht vorzunehmen, bis eine Besichtigung des Objektes des Vermieters durch den Vermieter ermöglicht wird

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort der Beherbergungseinrichtung. Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist der Sitz der für jeweiligen Vermieter zuständigen Gerichte. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam und/oder ungültig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages Regelungslücken offenbar werden.
Stand: 2021